 |
 |
 |
Pressemitteilungen
|
| |
| |
|
| | |
| | |
| | Pressemitteilung 18.09.01 |
| | |
| | German Medicine Net koordiniert die Akquisition ausländischer Patienten |
| | |
| | Am 12. Juli 2001 fällte der europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil. Tenor: Wenn EU-Bürger(innen) durch das heimatliche Gesundheitssystem nicht in angemessener Frist angemessene Behandlung erhalten können, haben sie das Recht auf Behandlung im EU-Ausland. In Großbritannien, wo viele Millionen Patienten auf Operationen und Facharzttermine warten, hat Gesundheitsminister Alan Milburn bereits reagiert und in dringenden Fällen die Kostenübernahme für die Auslandsbehandlung signalisiert. |
| | |
| | Die aktuelle europäische Situation (lange Wartelisten in vielen Nachbarländern) eröffnet vorm Hintergrund dieses Urteils neue sehr interessante Perspektiven für Deutschland mit seinem gut ausgebauten und hoch diversifizierten System medizinischer Dienstleistungen. Schon bald werden sich jährlich Zehntausende von Patienten aus dem europäischen Ausland in Deutschland mit seinen rasch verfügbaren Kapazitäten behandeln lassen. Dies eröffnet für die deutschen Medizindienstleister die Chance zur Entwicklung �neuer Standbeine� und wird einen positiven Einfluss auf die Tourismusindustrie ganzer Regionen haben. |
| | |
| | Die in Schleswig-Holstein ansässige Organisation German Medicine Net vertritt und koordiniert die Interessen von Kliniken, Fachärzten und anderen Akteuren des deutschen Gesundheitssystems gegenüber ausländischen Gesundheitsbehörden, Versicherern und Patienten-Selbsthilfegruppen. Sie betreibt für ihre Mitglieder aktiv die Akquisition ausländischer Patienten und setzt sich durch umfangreiche Maßnahmen für die Neupositionierung von Deutschland als �Medizintourismus�-Standort ein. Weitere Informationen unter Telefon 04609-9529-0 oder unter www.germanmedicine.net |
| | |
| | |
| | Pressemitteilung öffnen als ... |
| | |
| |  |
MS-Word-Datei. |
| |  |
PDF-Datei. |
| |  |
Hier können Sie gegebenfalls den Acrobat Reader herunterladen, der zum Anzeigen von pdf-Dateien erforderlich ist. |
| |